Das Schülerbetriebspraktikum des
Schuljahres 2016/17 findet statt in den drei Wochen vom 16.01. - 02.02.2017.
Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung, die Teilnahme ist für
alle Schüler/innen des 9. Jahrgangs verbindlich.
Es
soll den Schülern und Schülerinnen ermöglichen, erste Erfahrungen mit der
Arbeitswelt und der beruflichen Praxis zu
sammeln. Damit spielt es innerhalb der Berufswahlvorbereitung eine
wichtige Rolle. Im Politikunterricht werden die Schülerinnen und Schüler
im ersten Halbjahr der 9. Klasse auf das Praktikum und seine besonderen Anforderungen
vorbereitet.
Das Betriebspraktikum stellt weder ein
Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, daher erfolgt
keinerlei Entlohnung.
Die Schüler unterliegen während des Praktikums im Wesentlichen den
Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (unter 16 Jahre) und sind vom Verbot der
Kinderarbeit ausgenommen.
Für die Stellensuche bekommen die Schüler mit dem Versetzungszeugnis in
die Klasse 9 ein Anschreiben für den Betrieb mit anhängender
Bestätigung ausgehändigt.
Die
Schülerinnen und Schüler suchen sich ihre Praktikumstelle grundsätzlich
selbst und nehmen auch den Kontakt zum Betrieb selbstständig auf.
Liebe
Eltern, lassen Sie Ihr Kind diese Dinge selbst tun; das Suchen einer
geeigneten Stelle, die telefonische Kontaktaufnahme, der Besuch im Betrieb, das sind wichtige Bestandteile
dieser
Maßnahme! Da die Schüler/innen lernen sollen, sich in einer neuen
Situation zu bewähren, kann der elterliche Betrieb nicht der richtige Ort
für ein Praktikum sein, auch eine verwandtschaftliche Betreuung in
anderen Betrieben liegt nicht im Sinn der Sache.
Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle bekommen die Schüler/innen
Hilfe und Anleitung durch die Schule, insbesondere der Klassenlehrer/die
Klassenlehrerin sowie der Verbindungslehrer für das
Schülerbetriebspraktikum, Herr Rowold, stehen als Ratgeber zur
Verfügung.
Der Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb
zugelassen sein und sollte seinen Sitz in Castrop-Rauxel haben.
Da der Erfolg des Praktikums in hohem
Maße von der jeweiligen Praktikumstelle abhängt, sollte darauf geachtet
werden, dass sie
- den Interessen und Neigungen des Bewerbers/der Bewerberin entspricht,
- möglichst nicht nur bloßes Zuschauen, sondern auch eine eigene
Tätigkeit ermöglicht,
- nicht zu einem Kleinstbetrieb gehört.
Schüler und Schülerinnen, die in ihrem
Praktikum mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen können
(Handel, Herstellung, Krankenhaus, Altenpflege, Kindertagesstätte),
erhalten eine sog. Erstbelehrung durch das zuständige
Gesundheitsamt. Den Termin gibt die Schule bekannt, die
Kosten übernimmt der Schulträger, die Schüler/innen erhalten ein
unbegrenzt gültiges Zertifikat.
Bei einem Praktikum in einer
Tageseinrichtung für Kinder ist eine Bescheinigung über einen
ausreichenden Impfschutz oder über eine Antikörperbildung gegen
Kinderkrankheiten, z.B. Poliomyelitis, Röteln (bei Schülerinnen) und
Mumps (bei Schülern) vorzulegen.
Bei
einer Beschäftigung in einem Bereich mit erhöhtem Infektionsrisiko durch
Tetanus (z.B. beim Umgang mit Tieren) muss der Impfschutz rechtzeitig vorher
vorgenommen bzw. aufgefrischt werden.
Eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen mit allgemein erhöhter
Infektionsgefährdung oder anderen erhöhten Risiken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind
auch während des Praktikums durch die Schule unfallversichert; bei Sach-
und Vermögensschäden, die durch einen Schüler/eine Schülerin
entstehen, besteht ( mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit)
Haftpflichtversicherungsschutz durch den Schulträger.
Die
Frist für die Abgabe der Praktikumsbestätigungen endet Freitag, den 16.09.16.
Eine
Überschreitung der Anmeldefrist führt zum Ausschluss vom Praktikum!
Castrop-Rauxel,
den 08. April 2016
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