II: Erläuterungen zum Inhalt: Teil 1

(Anmerkungen, Abkürzungen, Definitionen)

Die behandelten Wirkstoffe oder Substanzen werden nach der folgenden Systematik behandelt. Eckig eingeklammerte Stichworte werden nur zu ausgewählten, einzelnen Substanzen erläutert. Ferner gilt diese Gliederung nicht für alle behandelten Substanzen, sondern nur für solche, bei denen ganze Gruppen von Substanzklassen eine solche Gliederung erforderlich machen. Bestimmte, charakteristische Einzelsubstanzen (z.B. Amalgam), die einen schlagwortartig verursachten Kontext herstellen, werden individuell gegliedert.

Systematik der behandelten Wirkstoffe oder Substanzen:

Teil 2:


Allgemeines:

Enthält meist die chemische Formel der ensprechenden Substanz(en) und deren allgemeine Eigenschaften sowie deren Verwendungszweck; es werden gelegentlich kritische Hinweise im Zsh. mit Umweltschäden oder globalen anthropogenen Wirkungen gegeben

[Handelsnamen:]

Die Angaben der Handelsnamen erfolgen nur für kommerziell angewendete Produkte. Es erfolgen normalerweise die Angaben der in der BRD erhältlichen Produkte. Entweder liegt die behandelte Substanz als Reinstoff vor oder in einem Gemisch mit anderen Stoffen. Diese Angaben erfolgen im Text.

Toxikologie:

Es erfolgen Angaben über die Wirkungsgrößen einer toxischen Substanz, die sich aus drei Parametern zusammensetzen:

- Wirkungsqualität (Art der Wirkung)
- Wirkungsstärke (Intensität der Wirkung)
- Wirkungszeit (Dauer der Wirkung)

Die Intensität der Wirkung eines toxischen Fremdstoffes (Xenobiotikum) wird häufig durch den pT(50)-Wert angegeben, der analog dem pH-Konzept gilt (c= Konzentration in mol/Liter, T= letale Dosis):

pT = - log c(T); LD50 = T50
pT50 = - log c [LD50]

Die Differenzierung der Begriffe für die Wirkungsintensitäten geschieht mit Hilfe dieser Definition.


Tabelle 1: toxische Interpretation der pT50 -Klassen: [6]

Wirkungsintensität
pT50
mol/kg KG  LD50 (oral)
super-toxisch 6
  0,000 001
extrem-toxisch 5
  0,000 01
hoch-toxisch 4
  0,000 1
mäßig-toxisch 3
  0,001
gering-toxisch 2
  0,01
praktisch-untoxisch 1
  0,1
relativ-harmlos 0
  1
harmlos -1
10


Tabelle 2: Auswahl unterschiedlicher toxischer Substanzen: [17]

Substanzen LD50 (ip, Maus)
[mg/kg]KG
LD50 (ip, Maus)
[mol/kg] KG
pT50
Botulinus
     3,20 x 10 -7
3,20 x 10-16
15,49
Tetanustoxin
     1,67 x 10 -6
2,53 x 10-14
13,60
Saxitoxin
     3,40 x 10 -3
9,14 x 10-9
  8,04
Strychnin
     0,98
2,93 x 10-6
  5,53
Hg (II) - Chlorid
      5
1,84 x 10-5
  4,74
Na-Arsenat
      9
5,49 x 10-5
  4,26
Thallium-Chlorid
    24
1,00 x 10-4
  4,00
Cyanwasserstoff
      3
1,11 x 10-4
  3,95
Morphin
  285
9.99 x 10-4
  3,00
Coffein
  250
1,29 x 10-3
  2,89
NaF
  125
2,98 x 10-3
  2,53
NaCl
2600
4,45 x 10-2
  1,35

       

Wirkungsmechanismus:

Angabe erfolgt nicht bei jeder Substanz, sondern nur wenn aktuelle, interessante oder außergewöhnliche Forschungsergebnisse vorhanden sind.

Akute Vergiftungssymptome:

Die Beurteilung der akuten Toxizität schließt reizende, ätzende, allergisierende und sensibilisierende Eigenschaften ein. Die Allergisierung der Haut besitzt einen hohen Stellenwert bei der Beurteilung der akuten Toxizität, da diese in der Regel irreversibel verläuft.

Chronische Vergiftungssymptome:

Zu diesem Begriff ist folgendes anzumerken:
Die Homöopathie lehrt uns, daß auch geringe Mengen eines Stoffes eine bedeutende Wirkung auf den Körper haben können - nicht immer die gewünschte. Bei ganz weit unterhalb der Schwellendosis liegenden Giftdosen können wir erst nach Jahrzehnten Organschäden beobachten, die ganz anders aussehen als wir es von der akuten Vergiftung her kennen. Dieses Phänomen ist schon länger bei chronischen Rauchern und Alkoholikern bekannt. Im Tierversuch sind trotz der kurzen Überlebenszeit weder die Interaktionen der sehr vielen täglichen Chemikalienkontakte des Menschen, noch die wichtigen Immun- und Nervenschäden beurteilbar, die letztendlich unsere Lebensqualität negativ beeinflussen.

Gerade die Wirkungen durch Umweltgifte unterliegen der Logik der chronischen Vergiftung und lassen sich daher spezifisch charakterisieren:

  1. Der Vergiftete kennt die Art der Gifte nicht
  2. Die Vergiftungskonzentration ist extrem gering.
  3. Es handelt sich meist um die Zusammenwirkung vieler Gifte.
  4. Nur Vorgeschädigte merken Vergiftungswirkungen bald.
  5. Betroffene können der Vergiftung nicht rechtzeitig entgehen.
  6. Unbekannte Interaktionen aus den verschiedenen Quellen machen es unmöglich, Einzelfaktoren zu werten.
(aus M. Daunderer [9] )

Physikalisch-chemische Eigenschaften:

Substanz:

Allgemeine Eigenschaften: äußere sichtbare Eigenschaften oder besondere Anmerkungen

rel. Molekülmasse:
Schmelzpunkt: °C]:
Siedepunkt: °C]:
Dampfdruck (bei 20 °C) [hPa]:

Druckeinheiten:
1000 hPa = 10(5) Pa = 1 bar;
1 at = 0,98067 bar (technische Atmosphäre)
1 atm = 1,01325 bar (physikalische Atmosphäre)

Sättigungsdampfdichte:
Löslichkeit in Wasser (20 °C) [g/L]:

Grenzwerte und Richtwerte:

Anmerkungen:

Grenzwerte stellen einen politisch ausgehandelten Kompromiß dar und beinhalten kein Ziel einer angestrebten Umweltqualität. Sie sind eine Entscheidungshilfe, da sie in der Lage sind, komplexe Sachverhalte auf wenige Zahlenwerte zu reduzieren. Ihnen kommt in Hinsicht auf die Konkretisierung unbestimmter Rechtbegriffe beim Vollzug des Umweltrechts eine Schlüsselfunktion zu. Sie besitzen damit ein hohes Maß an Verbindlichkeit, d.h. es können sich Rechtsfolgen ergeben, die z.B. über die Genehmigung einer Anlage durch die zuständige Behörde entscheiden.

Richtwerte basieren auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsstand und regeln eine Fülle von Bedeutungsinhalten. Sie besitzen rechtlich gesehen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte. Rechtlich gesehen kommt ihnen der Wert einer Veröffentlichung oder gutachterlichen Stellungnahme zu.


Erläuterungen: Teil 2

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Letzte Aktualisierung:  12/1995